Bürgerparlament – allgemein

Allgemeines zum BÜRGER-PARLAMENT

Sinn und Grundlage

Demokratie bedeutet “alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”. Das BÜRGER-PARLAMENT startet den Versuch, repräsentative und direkte Demokratie sinnvoll zu verbinden. So soll die Selbstorganisation der Gesellschaft gefördert und Demokratie erfahrbar gemacht werden. Bürger und politische Organisationen können hier Konzepte und ihre politische Arbeit vorstellen, diese gemeinsam diskutieren und entwickeln und so die demokratischen Strukturen stärken.

Parlamentsstruktur

Das BÜRGER-PARLAMENT besteht aus zwei Kammern – der Bürgerkammer und der Abgeordnetenkammer. Abgeordnete können sich dort wie im Bundestag in Fraktionen oder Gruppen formieren.
Die fachliche Arbeit erfolgt auch hier in selbst organisierten Ausschüssen und Fraktionen. Dort und im Online-Plenum werden alle eingereichten Vorschläge diskutiert und letztlich wird über diese auch abgestimmt. Debatten und Abstimmungen erfolgen in der Regel transparent über das Internet.

Aufgaben und Finanzen

Wie der Bundestag regelt das BÜRGER-PARLAMENT seine Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben sowie die Geschäftsordnung eigenständig. Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse können eigene Vorschläge erarbeiten und diese dem Plenum zur Abstimmung vorlegen – alle Vorschläge und Entscheidungen werden veröffentlicht.

Derzeit umsetzbar sind z.B. gemeinsame Petitionen, öffentliche Aktionen und Initiativen. Alle Bürger können demokratische Parlamentsarbeit so lebendig und praxisgerecht selbst erleben und mitgestalten.

Zu jeder Bundestagswahl erfolgt eine Neuauflage. Das Konzept dafür wird gemeinsam durch das BÜRGER-PARLAMENT und mit Partnern unter dem Dach des gemeinnützigen Vereins demokratie + bürger e.V. fortentwickelt.

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