Bürgerkammer

Die Bürgerkammer  . . . jeder kann mitmachen

Wahlberechtigte können problemlos Mitglied werden und hier mitwirken. Bürger, die bei der nächsten Wahl zum Bundestag wahlberechtigt sind, können so als Mitglied in der Bürgerkammer mitbestimmen. Beratungen und Abstimmungen erfolgen i. d. R. online.  

Sitzungssaal
http://www.bundestag.de/bildnutzung: Es sind nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, die ein Recht zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ausschließen.Zusätzlich sind regionale Treffen z.B. im jeweiligen Wahlkreis oder Bundesland eine mögliche Option. Die Organisation solcher Treffen ist eine der Aufgaben der Bürgerkammer.

Das Stimmrecht erteilt die Bürgerkammer jeweils für die aktuelle 4-jährige Legislaturperiode (analog zum Bundestag) gegen Zahlung einer symbolischen Kostenbeteiligung. Über die Höhe der Kostenumlage entscheidet das BÜRGER-PARLAMENT selbst.

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