Die Bürgerkammer . . . jeder kann mitmachen
Jeder Wahlberechtigte kann hier problemlos Mitglied werden und mitwirken. Alle Bürger, die in Deutschland bei der nächsten Wahl zum Bundestag wahlberechtigt sind, können als Mitglied der Bürgerkammer so mitbestimmen. Beratungen und Abstimmungen erfolgen i. d. R. online.
Zusätzlich sind regionale Treffen z.B. im jeweiligen Wahlkreis oder Bundesland eine mögliche Option. Die Organisation solcher Treffen ist eine der Aufgaben der Bürgerkammer.
Stimmrecht erhält man aktuell für die bis zu 4-jährige Legislaturperiode für eine symbolische Kostenbeteiligung – künftig entscheidet das BÜRGER-PARLAMENT selbst über die Höhe der Kostenumlage.
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