Willkommen im BÜRGER-PARLAMENT
Das BÜRGER-PARLAMENT ist nicht der Bundestag, doch es bietet allen Wahlberechtigten die Chance, sich einzubringen und parlamentarische Arbeit praxisnah kennen zu lernen. Die Mitgliedsdauer ist jeweils beschränkt auf die mit dem Bundestag zeitgleiche Legislaturperiode. Weitere Details erläutert unser Infoblatt.
Bürger haben kreative Ideen und Vorschläge. Wäre es nicht reizvoll, diese öffentlich vorzustellen und in einem Parlament zu vertreten und zu diskutieren? In der Bürgerkammer ist das für alle umsetzbar. Jetzt online Mitglied werden und Stimmrecht erwerben. Das Stimmrecht steht allen Wahlberechtigten offen und wird durch Beitagsbestätigung wirksam.
Die Aufnahme in die Abgeordnetenkammer ist von einer Direktkandidatur zur Bundestagswahl und von 200 Unterstützern abhängig. Mandate erhalten dort bis zu 598 Kandidaten, die mindestens 0,5% der Erststimmen erzielt haben. Kandidaten, die lt. BWahlG keine 200 beglaubigten Unterstützer-Unterschriften nachzuweisen haben, müssen diese ersatzweise dem BÜRGER-PARLAMENT zum gleichen Zeitpunkt direkt zuzusenden.
Der Startschuss für das BÜRGER-PARLAMENT fällt jeweils zeitgleich mit der Bundestagswahl. Die erste Sitzung erfolgt nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses sobald sich genügend Mitglieder dafür angemeldet haben. Mitglieder werden regelmäßig informiert und können Vorschläge online einreichen. Unsere Webseite steht allen Besuchern offen. Wer durch Kommentare und Anregungen intensiver beitragen und “reinschnuppern” will, kann sich bei uns jederzeit melden.
Wer weitere Fragen hat oder uns eine Nachricht übermitteln will, erreicht uns jederzeit per E-Mail oder gern auch telefonisch.