Wann startet die Bürgerkammer?
Wir starten, sobald sich mindestens 100 Mitglieder dafür angemeldet haben. Bürger dürfen der Bürgerkammer beitreten und dort mitbestimmen sobald sie zur jeweils nächsten Bundestagswahl voraussichtlich wahlberechtigt sind. Nach der Wahl 2025 sind das alle Wahlberechtigten ab 14 Jahre, denn bis zur nächsten Wahl haben sie dann das gesetzliche Wahlalter von 18 Jahren erreicht.
Die konstituierende Sitzung erfolgt online nach der Bundestagswahl. In dieser Sitzung soll sich die Bürgerkammer eine eigene Geschäftsordnung geben. Einige nötige Anhaltspunkte dafür liefert sicher die Geschäftsordnung des Bundestag. Die registrierten Mitglieder laden wir per E-Mail rechtzeitig zu allen Sitzungsterminen ein.
Durch Beschluss der Abgeordnetenkammer kann der Start bei zu geringer Beteiligung zunächst verschoben werden. Als Gründungsparlament beschließt die Abgeordnetenkammer dann allein über alle weiteren Maßnahmen.