Abgeordnetenkammer

Abgeordnetenkammer – alle können kandidieren

 

  • Alle, die bei der letzten Bundestagswahl direkt kandidiert, mindestens 200 Unterstützer-Unterschriften nachgewiesen und 0,5% der gültigen Erststimmen erhalten haben, sind dazu eingeladen, wenn sie  entweder
     – im Wahlkreis den ersten Platz dieser Kandidaten belegen
     – oder zu den erfolgreichsten 299 restlichen Kandidaten gehören

Alle Bürger haben dabei die gleiche Chance auf ein Mandat, denn zur Bundestagswahl können alle Wahlberechtigten antreten und kandidieren – weitere Auskünfte erteilen wir gern. 

Gewählte Abgeordnete repräsentieren stets die gesamte Bürgerschaft. Geleitet wird das Plenum bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten von jeweils einem der drei erfolgreichsten Abgeordneten im Wechsel.

Abgeordnete, die im Bundestag oder Europaparlament stimmberechtigt sind, steht kein Mandat zu. In der laufenden Legislaturperiode sind davon betroffen:
 – Stefan Seidler (SSW), Abgeordneter einer Minderheiten-Partei im Bundestag
 – Martin Sonneborn (Die PARTEI), Abgeordneter im Europaparlamen

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