Abgeordnetenkammer . . . jeder kann kandidieren
Gewählte Abgeordnete repräsentieren stets die gesamte Bürgerschaft. Wir starten mit der Abgeordnetenkammer im BÜRGER-PARLAMENT in die Legisliaturperiode, sobald uns mindesten 50 Anmeldungen von Teilnehmern vorliegen.
Bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten wird das Plenum gemeinsam im Wechsel von jeweils einem der drei erfolgreichsten Abgeordneten geleitet.
Aktuell kann der Abgeordnetenkammer beitreten, wer bei der letzten Bundestagswahl
– als Direktkandidat
– 200 wahlberechtigte Unterstützer nachgewiesen,
– 0,5% der gültigen Erststimmen als Zustimmungshürde gemeistert und
– zu den erfolgreichsten 736 Kandidaten (ab 2025: 598 Kandidaten) gehört
Damit haben alle Bürger die gleiche Chancen auf ein Mandat, da zur Bundestagswahl alle Wahlberechtigten kandidieren können – Auskünfte dazu erteilen wir gern.
Abgeordneten, die im Bundestag oder Europaparlament bereits stimmberechtigt sind, steht jedoch kein Mandat zu. In der laufenden Legislaturperiode sind davon betroffen:
– Stefan Seidler (SSW), Abgeordneter einer Minderheiten-Partei im Bundestag
– Martin Sonneborn (Die PARTEI), Abgeordneter im Europaparlamen