Abgeordnetenkammer

Abgeordnetenkammer    . . . jeder kann kandidieren

Wer bei der letzten Bundestagswahl als Direktkandidat mindestens 200 wahlberechtigte Unterstützer nachgewiesen, die Zustimmungshürde (0,5% der gültigen Erststimmen) gemeistert hat und zu den erfolgreichsten 736 Kandidaten gehört, ist aktuell in die Abgeordnetenkammer gewählt. Dieser Weg steht allen Wahlberechtigten offen, da jeder kandidieren kann – Auskünfte dazu erteilen wir gern. 

Alle gewählten Abgeordneten repräsentieren die gesamte Bürgerschaft. Abgeordnete im Bundestag oder Europaparlament sind jedoch nicht stimmberechtigt. In der laufenden Legislaturperiode sind davon Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband – SSW, der als Abgeordneter seiner Minderheiten-Partei ein Mandat im Bundestag erhalten hat und Martin Sonneborn als Abgeordneter von Die PARTEI im Europaparlament betroffen.

Die Legisliaturperiode der Abgeordnetenkammer im BÜRGER-PARLAMENT startet, sobald sich mindesten 50 Teilnehmer gemeldet haben. Bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten wird das Plenum gemeinsam im Wechsel von jeweils einem der drei erfolgreichsten Abgeordneten geleitet.

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