Abgeordnetenkammer

Abgeordnetenkammer    . . . jeder kann kandidieren

Der Abgeordnetenkammer beitreten kann jeder Direktkandidat, der zur Bundestagswahl
 – mindestens 200 wahlberechtigte Unterstützer nachgewiesen hat,
 – mindestens 0,5% der gültigen Erststimmen erhalten hat und
 – zu den erfolgreichsten 736 Kandidaten (ab 2025: 598) gehört

Da zur Bundestagswahl alle Wahlberechtigte kandidieren können, haben so alle Bürger gleiche Chancen – Auskünfte erteilen wir gern. 

Gewählte Abgeordnete repräsentieren stets die gesamte Bürgerschaft. Geleitet wird das Plenum bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten von jeweils einem der drei erfolgreichsten Abgeordneten im Wechsel.

Abgeordnete, die im Bundestag oder Europaparlament stimmberechtigt sind, steht kein Mandat zu. In der laufenden Legislaturperiode sind davon betroffen:
 – Stefan Seidler (SSW), Abgeordneter einer Minderheiten-Partei im Bundestag
 – Martin Sonneborn (Die PARTEI), Abgeordneter im Europaparlamen

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