Start Bürgerkammer

Wann startet die Bürgerkammer?

Wir starten die 1. Sitzung, sobald sich mindestens 100 Mitglieder dafür angemeldet haben. Bürger können der Bürgerkammer beitreten und mitbestimmen wenn sie am Tag der letzten Bundestagswahl mindestens 14 Jahre alt waren, denn bis zur nächsten Wahl haben sie dann das gesetzliche Wahlalter von 18 Jahren erreicht.

Die konstituierende Sitzung erfolgt online und zeitnah zur konstituierenden Sitzung des Bundestags. In dieser Sitzung soll sich die Bürgerkammer eine eigene Geschäftsordnung geben. Anhaltspunkte dafür liefert die Geschäftsordnung des Bundestag. Alle registrierten Mitglieder laden wir per E-Mail rechtzeitig zu den Sitzungsterminen ein.

Durch Beschluss der Abgeordnetenkammer kann der Start Bei zu geringer Beteiligung verschiebt sich der Start bis die Mindestzahl von 100 Mitgliedern erreicht ist. Die Abgeordnetenkammer beschließt dann als Gründungsparlament zunächst allein über weitere Maßnahmen.

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