Wann startet die Bürgerkammer?
Die 1. Sitzung startet, sobald sich mindestens 100 Mitglieder angemeldet haben. Bürger können der Bürgerkammer beitreten und dort mitbestimmen wenn sie zur nächsten Wahl wahlberechtigt sein werden. Es genügt also am Tag der Bundestagswahl mindestens 14 Jahre alt zu sein, denn in 4 Jahren erfüllt man so das aktuelle gesetzliche Wahlalter von 18 Jahren.
Die konstituierende Sitzung erfolgt online und nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags. In dieser Sitzung kann sich die Bürgerkammer eine eigene Geschäftsordnung geben. Anhaltspunkte dafür liefert die Geschäftsordnung des Bundestag. Die registrierten Mitglieder laden wir rechtzeitig per E-Mail zu den jeweiligen Sitzungsterminen ein.
Bei zu geringer Beteiligung verschiebt sich der Start durch Beschluss der Abgeordnetenkammer bis die Mindestzahl von 100 Mitgliedern erreicht ist. Die Abgeordnetenkammer kann dann gemeinsam mit dem Verein demokratie und bürger e.V. als Gründungsparlament die weiteren Maßnahmen beschließen.