Bürgerkammer

Die Bürgerkammer  . . . jeder kann mitmachen

Mitglied werden und in der Bürgerkammer mitbestimmen können alle Bürger, die am Tag der letzten Bundestagswahl mindestens 14 Jahre alt waren. Beratungen und Abstimmungen erfolgen i. d. R. online.  

Sitzungssaal
http://www.bundestag.de/bildnutzung: Es sind nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, die ein Recht zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ausschließen.Zusätzlich sind regionale Treffen z.B. im jeweiligen Wahlkreis oder Bundesland eine mögliche Option. Die Organisation solcher Treffen ist eine der Aufgaben der Bürgerkammer.

Stimmrecht in der Bürgerkammer erhält man jeweils für die gesamte 4-jährige Legislaturperiode (analog zum Bundestag). Über die Höhe des Kostenbeitrags entscheidet das BÜRGER-PARLAMENT selbst – aktuell genügt dafür ein selbst gewählter symbolischer Beitrag von mindestens 10 €. 

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