Bürgerkammer

Die Bürgerkammer  . . . jeder kann mitmachen

Mitglied werden und in der Bürgerkammer mitbestimmen können alle Bürger, die am Tag der letzten Bundestagswahl mindestens 14 Jahre alt waren. Beratungen und Abstimmungen erfolgen i. d. R. online.  

Sitzungssaal
http://www.bundestag.de/bildnutzung: Es sind nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, die ein Recht zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ausschließen.Zusätzlich sind regionale Treffen z.B. im jeweiligen Wahlkreis oder Bundesland eine mögliche Option. Die Organisation solcher Treffen ist eine der Aufgaben der Bürgerkammer.

Das Stimmrecht zur Bürgerkammer erhält man gegen Zahlung einer Kostenumlage jeweils (analog zum Bundestag) für die gesamte i.d.R. 4-jährige Legislaturperiode. Über die Höhe der Kostenumlage entscheidet das BÜRGER-PARLAMENT selbst – aktuell genügt dafür ein selbst gewählter symbolischer Beitrag. 

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