Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 waren alle wahlberechtigten Bürger dazu aufgerufen, an der Wahl des neuen Bundestages teilzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Mit der für Parteien faktisch wirkungslosen Erststimme werden auch die Abgeordneten für die Abgeordnetenkammer des BÜRGER-PARLAMENTS gewählt. Berücksichtigt werden dabei alle Direktkandidaten, die im Wahlkreis die erforderlichen 200 Unterstützer-Unterschriften von Wahlberechtigten nachgewiesen haben. Sind Kandidaten davon lt. Bundeswahlgesetz befreit, haben sie die Unterschriften dem BÜRGER-PARLAMENT fristgerecht vorzulegen – Kandidaten der privilegierten Parteien haben das 2025 nicht wahrgenommen. Auch dafür angetreten sind in den Wahlkreisen damit 488 Kandidaten. Als in die Abgeordnetenkammer gewählt gilt, wer mindestens 0,5% der Erststimmen erhält und entweder seinen Wahlkreis gewinnt oder zu den bis zu 299 erfolgreichsten weiteren Kandidaten gehört.
Eine Übersicht aller Kandidaten finden Sie auf unserer Webseite.