Abgeordnetenkammer . . . jeder kann kandidieren
- Teilnehmen können alle, die bei der letzten Bundestagswahl direkt kandidiert, mindestens 200 Unterstützer-Unterschriften nachgewiesen und 0,5% der gültigen Erststimmen erhalten haben, wenn sie
– dass beste Ergebnis dieser Kandidaten im Wahlkreis erzielt haben
– oder zu den erfolgreichsten 299 übrigen Kandidaten gehören
Da zur Bundestagswahl alle Wahlberechtigte kandidieren können, haben alle Bürger gleiche Chancen auf ein Mandat – weitere Auskünfte erteilen wir gern.
Gewählte Abgeordnete repräsentieren stets die gesamte Bürgerschaft. Geleitet wird das Plenum bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten von jeweils einem der drei erfolgreichsten Abgeordneten im Wechsel.
Abgeordnete, die im Bundestag oder Europaparlament stimmberechtigt sind, steht kein Mandat zu. In der laufenden Legislaturperiode sind davon betroffen:
– Stefan Seidler (SSW), Abgeordneter einer Minderheiten-Partei im Bundestag
– Martin Sonneborn (Die PARTEI), Abgeordneter im Europaparlamen