Abgeordnetenkammer
Alle, die bei der letzten Bundestagswahl direkt kandidiert, mindestens 200 Unterstützer-Unterschriften nachgewiesen und 0,5% der gültigen Erststimmen erhalten haben, sind dazu eingeladen, wenn sie entweder
– im Wahlkreis den ersten Platz dieser Kandidaten belegen
– oder zu den erfolgreichsten 299 restlichen Kandidaten gehören
Alle Bürger haben dabei die gleiche Chance auf ein Mandat, denn zur Bundestagswahl können alle Wahlberechtigten antreten und kandidieren – weitere Auskünfte erteilen wir gern.
Gewählte Abgeordnete der Abgeordnetenkammer repräsentieren nach Annahme ihres Mandats stets die gesamte Bürgerschaft. Bis zur Wahl eines Parlamentspräsidenten wird das Plenum von jeweils einem der drei erfolgreichsten Abgeordneten im Wechsel geleitet.
Abgeordnete, die im Bundestag oder Europaparlament stimmberechtigt sind, steht kein Mandat zu. In der laufenden Legislaturperiode ist davon aber niemand betroffen.