Bundestagswahl 2021
Alle wahlberechtigten Bürger sind dazu aufgerufen, an der Wahl des neuen Bundestages am 26. September 2021 teilzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Mit der für Parteien meist wirkungslosen Erststimme werden auch Abgeordnete in die Abgeordnetenkammer des BÜRGER-PARLAMENTs gewählt. Zur Wahl stehen alle Kandidaten, die im Wahlkreis die erforderlichen Unterstützer-Unterschriften von Wahlberechtigten nachgewiesen haben; lt. Bundeswahlgesetz befreite Kandidaten haben diese Unterschriften dem BÜRGER-PARLAMENT vorzulegen. Als gewählt gilt, wer mindestens 0,5% der Erststimmen erhält.
Eine Übersicht der Kandidaten finden Sie auf unserer Webseite.