Wann startet die Abgeordnetenkammer?
Sobald der Bundeswahlausschuss das Wahlergebnis offiziell festgestellt hat, weisen wir die erfolgreichen Kandidaten auf ihre Wahl als Abgeordnete der Abgeordnetenkammer im BÜRGER-PARLAMENT hin. Alle Abgeordneten der Abgeordnetenkammer können so zeitnah ihr Mandat durch Beitritt annehmen.
Die Einladung zur konstituierenden Sitzung versenden wir, sobald mindestens 50 gewählte Abgeordnete ihr Mandat angenommen haben. Wird die Zahl von 50 Teilnehmern nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Wahl erreicht, verschiebt sich der Start auf die nächste Bundestagswahl; die bis dahin beigetretenen Abgeordneten bilden dann das Gründungsparlament für die Beratung zur nächsten Wahl.
Die konstituierende Sitzung wird online durchgeführt. Darin soll sich die Abgeordnetenkammer möglichst eine eigene Geschäftsordnung geben. Wichtige Anhaltspunkte für deren Inhalt ergeben sich aus der Geschäftsordnung des Bundestages.