Bürgerparlament – allgemein

Allgemeines zum BÜRGER-PARLAMENT

Sinn und Grundlage

Demokratie bedeutet “alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”. Das BÜRGER-PARLAMENT startet den Versuch, repräsentative und direkte Demokratie sinnvoll zu verbinden. So soll die Selbstorganisation der Gesellschaft gefördert und Demokratie erfahrbar gemacht werden. Bürger und politische Organisationen können hier Konzepte und ihre politische Arbeit vorstellen, diese gemeinsam diskutieren und entwickeln und so die demokratischen Strukturen stärken.

Parlamentsstruktur

Das BÜRGER-PARLAMENT besteht aus zwei Kammern – der Bürgerkammer und der Abgeordnetenkammer. Die Abgeordneten können sich dort in Fraktionen oder Gruppen formieren.
Die fachliche Arbeit erfolgt wie im Bundestag in selbst organisierten Ausschüssen und Fraktionen. Dort und im Online-Plenum werden alle eingereichten Vorschläge diskutiert und letztlich wird über diese auch abgestimmt. Debatten und Abstimmungen erfolgen in der Regel transparent über das Internet.

Aufgaben und Finanzen

Wie der Bundestag regelt das BÜRGER-PARLAMENT seine Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben sowie die Geschäftsordnung eigenständig. Abgeordnete, Fraktionen und Ausschüsse können eigene Vorschläge erarbeiten und diese dem Plenum zur Abstimmung vorlegen – alle Vorschläge und Entscheidungen werden veröffentlicht.

Derzeit umsetzbar sind z.B. gemeinsame Petitionen, öffentliche Aktionen und Initiativen. Alle Bürger können so demokratische Parlamentsarbeit lebendig und praxisgerecht selbst erleben und mitgestalten.

Der Start erfolgt jeweils mit der nächsten Bundestagswahl. Das Konzept wird durch die gewählten stimmberechtigten Abgeordneten unter dem Dach des gemeinnützigen Vereins demokratie + bürger e.V. fortentwickelt.

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